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   BGH, 11.03.1980 - X ZB 4/80   

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https://dejure.org/1980,1298
BGH, 11.03.1980 - X ZB 4/80 (https://dejure.org/1980,1298)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1980 - X ZB 4/80 (https://dejure.org/1980,1298)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1980 - X ZB 4/80 (https://dejure.org/1980,1298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Fristwahrung

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1846
  • MDR 1980, 844
  • VersR 1980, 764
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Die - hier ohnehin nur allgemein gegebene - Anweisung an den Bürovorsteher, die Rechtsmittelfrist in den Fristenkalender einzutragen, reicht dann nicht aus (BGH Beschluß vom 21. März 1973 - IV ZB 8/73 - VersR 1973, 547; vgl. auch BGH Beschluß vom 11. März 1980 - X ZB 4/80 - NJW 1980, 1846).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 42/02

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist nach Änderung des Verfahrensrechts

    In zweifelhaften oder risikoträchtigen Fällen muß der Rechtsanwalt die Berechnung der Frist allerdings kontrollieren (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1982 - V ZB 10/82, VersR 1982, 974; vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.3.1980 - X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).
  • BGH, 12.05.2005 - V ZR 88/05

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Ihr ist auch nicht zu entnehmen, daß die Eintragung des Fristendes in den Fristenkalender dadurch gesichert ist, daß der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung erst unterzeichnen und zurückgeben darf, wenn die zur Wahrung der Rechtsmittelfrist erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden (vgl. BGH, Beschl. v. 11. März 1980, X ZB 4/80, NJW 1980, 1846; Senat, Beschl. v. 13. Februar 2003, V ZR 422/00, NJW 2003, 1528).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 73/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es daher zu den Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts, nach der Unterzeichnung eines solchen Empfangsbekenntnisses entweder selbst den Tag der Zustellung in den Handakten oder anderweitig zu vermerken oder durch besondere Anordnung dafür zu sorgen, daß das Büropersonal das Datum festhält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 3/69 - NJW 1969, 1297, 1298 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69]; vom 11. März 1980 - X ZB 4/80 - VersR 1980, 764; vom 25. September 1980 - VII ZB 10/80 - VersR 1981, 39, 40; vom 18. November 1982 - VII ZB 24/82 - VersR 1983, 185; Senatsbeschlüsse vom 28. November 1984 - IVb ZB 97/84 - VersR 1985, 147 und vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/90 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZR 89/05

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Eintragung von

    Ihr ist auch nicht zu entnehmen, daß die Eintragung des Fristendes in den Fristenkalender dadurch gesichert ist, daß der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung erst unterzeichnen und zurückgeben darf, wenn die zur Wahrung der Rechtsmittelfrist erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden (vgl. BGH, Beschl. v. 11. März 1980, X ZB 4/80, NJW 1980, 1846; Senat, Beschl. v. 13. Februar 2003, V ZR 422/00, NJW 2003, 1528).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichtverletzung im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es daher zu den Sorgfaltspflichten jedes Anwalts, nach der Unterzeichnung eines solchen Empfangsbekenntnisses entweder selbst den Tag des Urteilszugangs in den Handakten oder anderweitig zu vermerken oder durch besondere Anordnung dafür zu sorgen, daß das Büropersonal das Datum festhält (vgl. NJW 1969, 1297 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69]; VersR 1978, 523; 1980, 764; 1981, 39; 1983, 185; 1985, 147 u.a.).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2013 - 13 U 92/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Deshalb muss er auch in jedem einzelnen Fall selbst die mündliche oder - besser - schriftliche Weisung erteilen, dass eine Rechtsmittelfrist im Kalender einzutragen ist (BGH NJW 1980, 1846; BayObLG, NJW-RR 1990, 1432; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rn. 23 unter "Fristenbehandlung").
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 97/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung - Antragsfrist - Rechtsanwalt

    stellung erst unterzeichnen und zurückgeben darf, wenn in der (maßgeblichen) Handakte der Ablauf einer Rechtsmittelfrist und die Fristnotierung vermerkt sind; gibt er das - Unterzeichnete - Empfangsbekenntnis ohne Aktenvorlage in den Geschäftsgang der Kanzlei zurück, so muß er - wenn er nicht unverzüglich persönlich die notwendigen Eintragungen in der Handakte und im Fristenkalender vornimmt - jedenfalls durch eine besondere (Einzel-)Anweisung die erforderlichen Eintragungen veranlassen; auf allgemeine Anordnungen darf er sich wegen der durch sein Verhalten geschaffenen besonderen Gefahrenlage in einem solchen Fall nicht mehr verlassen (vgl. BGH VersR 1980, 764; 1980, 865, 867 unter II 2 a; 1983, 185; Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 37).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZB 5/86

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufung - Berufungseinlegung - Telefonisch -

    Das ist der Tag, an dem die Partei oder der mit der Einlegung des Rechtsmittels betraute Anwalt (§ 85 Abs. 2 ZPO) die Versäumung der Berufungsfrist erkannte oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (BGH NJW 1980, 1846, 1848).
  • BGH, 29.11.1984 - X ZB 33/84

    Fristversäumung bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufliche

    Seit diesem Tag hätte ihr Prozeßbevollmächtigter bei Aufwendung der von ihm unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt nicht nur Kenntnis von dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, sondern auch von dem Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung haben müssen (vgl. BGH NJW 1980, 1846, 1848).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1999 - 2 UF 273/98
  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG Naumburg, 09.03.1999 - 11 U 359/98

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist

  • BGH, 21.09.1995 - IX ZB 45/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist -

  • BFH, 04.12.1985 - II R 127/85

    Zulässigkeit einer Revision

  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 283/82

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Urteilszustellung - Handakten - Zustellung -

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